#GrundrechteImDigitalen: Die Verantwortung von Facebook, Amazon & Co.

Dürfen soziale Netzwerke Organisationen sperren, weil diese plattformkritisch sind? Dürfen Fotos gelöscht werden, die ein wenig nackte Haut zeigen? Wie ist es, wenn die Fotos Kunst darstellen, zum Protest verbreitet werden oder medizinische Aufklärung betreiben sollen? Zu diesen Fragen führt die GFF bereits Verfahren, aber es sind nur zwei Beispiele von vielen Gefahren für die Grundrechte in Netzwerken. Was bedeutet es, wenn Inhalte von Personen mit Behinderungen unterdrückt werden, vermeintlich um diese vor Hass und Häme zu schützen? Welche Verantwortung treffen Plattformen, wenn Nutzer*innen Depressionen entwickeln, da sie die Schönheitsstandards der Plattform aus eigener Sicht nicht erfüllen? Welche Rolle spielen Plattformen bei Hass gegen Geflüchtete und insgesamt der stärkeren Polarisierung der Gesellschaft?

Diesen Fragen ist unser Jurist und Projektkoordinator Jürgen Bering im Rahmen des Projekts „Grundrechte im Digitalen“ nachgegangen. Das durch die Stiftung Mercator geförderte Projekt kommt nach mehr als einem Jahr und fünf Studien am 27. April zum Abschluss.

Auf zwei Panels tauschen sich die Expert*innen, darunter die Wissenschaftlerin Jeanette Hofmann und der ehemalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar, zur Grundrechtsbindung der digitalen Plattformen aus. Auf dem Podium werden die Projektstudien „Grundrechte in sozialen Netzwerken“, „Grundrechtsbindung von App-Stores“, „Monetarisierungsplattformen“ sowie die beiden weiteren bislang unveröffentlichten Studien vorgestellt. Zwei externe Gutachten nehmen die Rolle des Digital Services Act (DSA) für die digitalen Plattformen in den Blick. Das Gutachten von Thomas Wischmeyer betrachtet, inwieweit der DSA Plattformen zur Beachtung der europäischen Grundrechtecharta verpflichtet. Das Gutachten von Isabel Ebert und Isabelle Wildhaber setzt sich mit den Erkenntnissen aus dem Bereich Business and Human Rights auseinander und fragt, inwiefern diese auf den DSA übertragen werden können.

Teilnehmer*innen:

Panel 1 – Die Rolle des Digital Services Act für Grund- und Menschenrechte bei Plattformen

Zeit: 14:00 bis 15:30

Prof. Dr. Thomas Wischmeyer, Universität Bielefeld
Dr. Isabel Ebert, Universität St. Gallen
Prof. Dr. Isabelle Wildhaber, Universität St. Gallen
Sarah Lincoln, Moderation (GFF)

Kaffeepause: 15:30 bis 16:00

Panel 2 – Digitale Plattformen und ihre besondere Verantwortung gegenüber den Nutzer*innen

Zeit: 16:00 bis 17:00

Prof. Dr. Jeanette Hofmann, Weizenbaum-Institut, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
Prof. Dr. Dr. Peter Schaar, Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID)
Jürgen Bering, GFF-Projekt „Grundrechte im Digitalen“
Dr. Maria Scharlau, Moderation (GFF)

Ab 17:00: Abendempfang im Hotel Albrechtshof

Der Vorverkauf für diese Veranstaltung ist beendet.

Wo findet diese Veranstaltung statt? Hotel Albrechtshof, Albrechtstraße 8, 10117 Berlin/ Online

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